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Beitragsordnung für den Förderverein für “ DRK Oldtimer “ e.V.
Aufgrund §7 der Satzung des Fördervereins für “ DRK Oldtimer “ e.V. beschließt die Mitgliederversammlung am 22.05.1998 die nachstehende Beitragsordnung.
- · Die Beitragspflicht besteht für alle Mitglieder und juristische Personen.
- · Der Beitrag beträgt jährlich
30 € für natürliche Personen ( pro Monat = 2,50 €) 52 € für juristische Personen ( pro Monat = 4,33 €) Er ist bis 31.01. eines jeden Jahres fällig.
- · Kinder unter 12 Jahre sind vom Jahresbeitrag befreit.
- · Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 11 €, sie entfällt bei einer zweijährigen Mitgliedschaft
( zwei Jahresbeiträge).
- · Der Beitrag ist Bringepflicht. Entrichtet ein Mitglied nach zweimaliger Mahnung seinen Jahresbeitrag nicht, droht der Ausschluß. Dieser Hinweis ist mit der zweiten Mahnung verbunden. Der Ausschluß erfolgt nach § 4 Abschnitt 3 Buchstabe c und e. der Satzung.
- · Die Beitragspflicht endet mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft beim Verein.
- Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist nach § 4 Abschnitt 3 Buchstabe b verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiters Jahr
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