Förderverein für DRK-Oldtimer e.V.

Beitragsordnung
für den Förderverein für “ DRK Oldtimer “ e.V.

Aufgrund §7 der Satzung des Fördervereins für “ DRK Oldtimer “ e.V. beschließt die Mitgliederversammlung am 22.05.1998 die nachstehende Beitragsordnung.

  • · Die Beitragspflicht besteht für alle Mitglieder und juristische Personen.
  • · Der Beitrag beträgt jährlich
    30 € für natürliche Personen ( pro Monat = 2,50 €)
    52 € für juristische Personen ( pro Monat = 4,33 €)
    Er ist bis 31.01. eines jeden Jahres fällig.
  • · Kinder unter 12 Jahre sind vom Jahresbeitrag befreit.
  • · Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 11 €, sie entfällt bei einer zweijährigen Mitgliedschaft
    ( zwei Jahresbeiträge).
  • · Der Beitrag ist Bringepflicht. Entrichtet ein Mitglied nach zweimaliger Mahnung seinen Jahresbeitrag nicht, droht der Ausschluß. Dieser Hinweis ist mit der zweiten Mahnung verbunden. Der Ausschluß erfolgt nach § 4 Abschnitt 3 Buchstabe c und e. der Satzung.
  • · Die Beitragspflicht endet mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft beim Verein.
  • Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist nach § 4 Abschnitt 3 Buchstabe b verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiters Jahr